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Bernd Franke
Sklaverei und Unfreiheit im Naturrecht des 17. Jahrhunderts

2009, XII/338 S.
Reihe: Sklaverei – Knechtschaft – Zwangsarbeit, 5
ISBN: 978-3-487-13719-3
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Beschreibung
Fachgebiete

"Der Verfasser hat mit seiner Untersuchung das Verhältnis des Naturrechts zur Sklaverei anhand der Analyse der Rechtslehren von fünf bedeutenden Juristen bzw. Naturrechtsphilosophen in entscheidender Weise geklärt." (Gunter Wesener, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 128. Band, 2011)

"Wer sich in der Missionsgeschichte mit Fragen der Sklaverei beschäftigt, etwa in der Kapkolonie in Südafrika oder in der deutschen Kolonie Ostafrika, der sollte zum besseren Verständnis des Verhältnisses Missionar/Kirche - Versklavte - Sklavenhändler/Sklavenhalter zu dem hier vorgestellten Buch greifen." (Ulrich Ramm, Mitteilungen der Berliner Gesellschaft für Missionsgeschichte, Nummer 35, April 2012)

Seit der Antike haben sich Rechtsphilosophen immer wieder mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit die Sklaverei mit den Grundprinzipien der Gerechtigkeit vereinbar ist. Kann die Unterdrückung eines anderen Menschen ethisch gerecht sein? Eine zentrale Bedeutung innerhalb einer solchen „Gerechtigkeitsdebatte“ kam hierbei stets dem Naturrecht zu. Besonders zu Beginn der Neuzeit wurde es als „Recht hinter dem Recht“ und somit als übergesetzlicher, ethischer Maßstab begriffen, an dem sich der Mensch in seinem Handeln zu orientieren habe.
Die vorliegende Dissertation thematisiert die ethische Rechtfertigung der Sklaverei und anderer Formen der Unfreiheit in der Naturrechtsphilosophie des 17. Jahrhunderts. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die Ansichten von Francisco Suárez, Hugo Grotius, Samuel v. Pufendorf, Thomas Hobbes und John Locke, deren naturrechtsethische Standpunkte gegenüber der Sklaverei herausgearbeitet und miteinander verglichen werden.
Bernd Franke studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Von 2003 bis Ende 2006 war er Vollstipendiat an dem DFG-Graduiertenkolleg „Sklaverei – Knechtschaft und Frondienst – Zwangsarbeit“. 2006: „Visiting Assistant in Research“ am Department of Philosophy der Yale University. 2006 bis 2008: Referendariat in Trier und an der Harvard Law School. 2008: Abschluss der Promotion an der Universität Trier.