Band 1: Iustiniani Institutiones recognovit Paul Krüger. Iustiniani Digesta recognovit Theodor Mommsen, retractavit Paul Krüger. Unveränderte Neuauflage Hildesheim 2000 (=11. Aufl. Berlin 1908). XXVIII/1014 S. Leinen. ISBN 978-3-615-12101-8
Band 2: Codex Iustinianus. Recognovit Paul Krüger. Unveränderter Neuauflage Hildesheim 2008 (=11. Aufl. Berlin 1954). XXXII/513 S. Leinen. ISBN 978-3-615-12102-5
Band 3: Novellae. Recognovit Rudolf Schoell. Opus Schoellii morte interceptum absolvit Wilhelm Kroll. Unveränderte Neuausgabe Hildesheim 2009 (=6. Aufl. Berlin 1954). XXIV/813 S. Leinen. ISBN 978-3-615-12103-2
Das 'Corpus iuris civilis' ist ein Gesetzeswerk, das im Auftrag des römischen Kaisers Justinian I. aus älteren Kaisererlassen ('Codex Iustinianus'), älteren Juristenlehrbüchern ('Institutiones') und Kommentaren ('Digestae' oder auch 'Pandectae') zusammengestellt und durch die spätere Sammlung der neuen Gesetze ('Novellae') ergänzt wurde. Das bis dahin in einer verwirrenden Vielzahl an Rechtsquellen verstreut existierende, hochdifferenzierte römische Recht sollte auf diese Weise in einem Werk zusammengefasst und bewahrt werden. Die entstandenen Gesetzbücher stützen sich zum großen Teil auf juristische Literatur und Gesetze aus der Zeit des klassischen römischen Rechts, also aus den beiden ersten Jahrhunderten n. Chr.
Der vorliegende Reprint der 'Novellae', in der Edition von Rudolf Schöll und Wilhelm Kroll (61954), versammelt die nach 534 erlassenen Gesetze Justinians und umfasst 168 Novellen.